Änderung Kleinunternehmensregelung durch das Finanzamt

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Sonnenallergie2011
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Änderung Kleinunternehmensregelung durch das Finanzamt

Beitrag von Sonnenallergie2011 » Sa 20. Apr 2024, 16:05

Hallo Alle zusammen !
Meine Photovoltaik-Anlage habe ich seit 2011 auf dem Dach meines Hauses und seitdeem die Kleinunternehmensregelung genutzt, d.h. ich habe die Anlage auch abgeschrieben und meine Kosten mit den Einkünften verrechnet. Die Anlage hat ca. 5 kW pro Jahr erzeugt, dementsprechend waren dann meine Gutschriften und durch Abschreibungen und sonstige Kosten z.T. meine Einnahmen im Sinne des EkSt-Gesetzes auch öfter im Minus. Hat aber bis jetzt das Finanzamt nicht geschert.
Für die Einkommensteuer-Erklärung 2022 bekam ich jetzt vom Finanzamt Köln eine Nachricht, dass ich kein Wahlrecht, ob Kleinunternehmer oder Steuerfreiheit der Einkünfte (mehr) hätte (im Sinne des § Nr. 72 EStG), da meine Einnahmen und Entnahmen , die nach dem 31.12.2021 erzielt oder getätigt werden, "ohne Wahlrecht" steuerfrei sind.

Das in Zusammenhang mit dem Betrieb von auf, an oder in Einfamilienhäusern ff.................oder nicht zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden (Gewerbeimmobilien etc. bei PV-Anlagen mit einer installierten Bruttoleistung ......... bis zu 30 kW peak
oder
auf, an oder in sonstigen Gebäuden vorhandenen PV-Anlagen mit einer installierten Bruttoleistung von bis zu 15 kW peak ff........stehen.

Ich habe mich jahrelang mit dem ganzen Papierkram bzgl. der Kleinunternehmer-Regelung herum geschlagen. Dann las ich vor 2 Jahren, dass man nach 6 Jahren auf Antrag die Kleinunternehmer-Regelung ändern kann und dann steuerfrei die Einnahmen behält.
Ich habe aber keinen Antrag gestellt, möchte auch nicht auf meine Restabschreibungen für die restliche Laufzeit der Anlage verzichten und dann, wenn die Anlage im Laufe des Alters reparaturanfällig wird, auch die Reparaturen und Kosten steuerlich geltend machen. Eine älter werdende PV-Anlage bringt ja evtl. auch niedrigere Gutschriften, dann trifft es mich doppelt und ich kann nichts mehr dagegen unternehmen.

Ich habe vor ein paar Tagen schon einmal einen Widerspruch gegen den ersten Bescheid an das Finanzamt begründet und jetzt mit einem weiteren Schreiben vom FA Köln die Information bekommen, dass meinem Einspruch aus o.a. Gründen nicht entsprochen werden kann.

Habe ich nach der neuen Regelung nur einfach Pech oder ist das Finanzamt hier im Irrtum ? Und wenn das FA recht hat, kann ich dann mein Klein-Unternehmen "vergessen" und meine laufenden und noch auf mich zukommenden Kosten auch ?
Ich bin total ratlos !

Ich habe übrigens mit dieser neuen Regelung (ich bin seit 2014 Rentner) auch die höchste Einkommensteuer-Berechnung meines Rentner-Lebens bekommen; ein Schelm, wer da Böses denkt !!

Danke für den Versuch einer kurzen (oder längeren) einfachen Erklärung !
Grüße aus der Stadt der kleinen Bierzylinder !
Axel

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