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§35 - Steuerermäßigung bei energetischen Maßnahmen bei selbst genutzten Gebäuden

Verfasst: Sa 6. Apr 2024, 06:29
von cheesemaker
Moin liebe Community,
Wir haben uns letztes Jahr entschlossen,unserer Eigenheim annähernd autark zu machen. Dazu haben wir
1. eine Solaranlage,
2. Einen wassergeführten Holzofen im Wohnzimmer und
3. Eine Solarthermieanlage
eingebaut.
Meine Frage ist an dieser Stelle, könnt ihr mir sagen, ob es auch für den Holzofen eine steuerliche Vergünstigung gibt?
Ich ackere mich gerade durch den Paragraphenjungle...... :shock: und bin daher etwas irritiert.
Danke vorab, Gruß aus SH Martin :hallo:

Re: §35 - Steuerermäßigung bei energetischen Maßnahmen bei selbst genutzten Gebäuden

Verfasst: Mo 8. Apr 2024, 07:22
von benny
Hallo Martin,
für den Holzofen gibt es glaube ich keine Ermäßigung.

Gruß Benny

Re: §35 - Steuerermäßigung bei energetischen Maßnahmen bei selbst genutzten Gebäuden

Verfasst: Di 30. Apr 2024, 08:57
von Cloudy
benny hat geschrieben: Mo 8. Apr 2024, 07:22 Hallo Martin,
für den Holzofen gibt es glaube ich keine Ermäßigung.

Gruß Benny
Das stimmt nicht so ganz. Es kommt drauf an in welchem Bundesland man lebt, das kann da nämlich recht unterschiedlich sein. Woher kommst du Martin? Ansonsten mal doch deinen Steuerberater fragen...

Re: §35 - Steuerermäßigung bei energetischen Maßnahmen bei selbst genutzten Gebäuden

Verfasst: Do 23. Mai 2024, 07:57
von chrisgraham
Hallo,

Spezifische Konzessionsvoraussetzungen erfordern vermutlich den Nachweis, dass ein wasserbetriebener Holzofen Teil einer energetischen Sanierungsmaßnahme ist. Außerdem müssen Sie die Arbeitskosten für die Installation des Holzofens nachweisen und benötigen für die Installation eine Fachfirma.

Aber es war schon vor langer Zeit eine Richtlinie, und ich weiß nicht, ob sich die Richtlinie geändert hat.

Der Beitrag wurde bereits im März veröffentlicht. Hast du schon die Antwort bekommen? Wenn ja, können Sie es mir mitteilen?

Gruß Chrisgraham